Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der Ligier Microcar Köln, ein Unternehmen der PERAC GmbH

(folgend: Ligier Microcar Köln)

  1. Allgemeines:
    Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im § 14 Bürgerliches Gesetzbuch.
    Abweichende Bedingungen des Bestellers, die Ligier Microcar Köln nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn Ligier Microcar Köln ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Ligier Microcar Köln in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachstehenden Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
    Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Besteller.
    Der Besteller darf keine Ware an uns zurücksenden, es sei denn, Ligier Microcar Köln hätte der Rücksendung ausdrücklich zugestimmt. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit der Besteller kraft Gesetzes zum Rücktritt berechtigt ist oder Nacherfüllung verlangen kann.
    Erfüllungsort, für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschl. der Zahlungspflicht, ist der Sitz von Ligier Microcar Köln in Köln.

  2. Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss:
    Vertragsangebote von Ligier Microcar Köln sind freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
    Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, ist ausschließlich die Auftragsbestätigung/Rechnung von Ligier Microcar Köln maßgebend.
    Änderungen des Bestellungsgegenstandes behält sich Ligier Microcar Köln auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch den Bestellungsspezifika oder zugesicherten Eigenschaften des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit weiter gehenden Änderungsvorschlägen von Ligier Microcar Köln einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
    Bei Lieferung sind Teillieferungen zulässig, sofern diese dem Käufer zumutbar sind.
    Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung/Rechnung zu Grunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
    Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Ligier Microcar Köln.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen:
    Die Preise für Ersatzteile gelten ab Zentralersatzteillager in Bad Rappenau, ausschließlich der Verpackung und sonstiger Transport- und Versandspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Käufer kraft zwingender gesetzlicher Regelungen, dazu verpflichtet ist. Die Preise für Fahrzeuge gelten ab Köln Rappenau ausschließlich der Transportspesen. Die Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
    Die Berechnung erfolgt in Euro und auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Berechnung der Umsatzsteuer unterbleibt nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen gegeben sind. Ligier Microcar Köln ist bei Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
    Liegen zwischen Vertragsabschluß und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine Lieferungsverzögerung von Ligier Microcar Köln zu vertreten ist, kann Ligier Microcar Köln den Preis, unter Berücksichtigung eintretender Material-Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von Ligier Microcar Köln zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Käufer berechtigt, von Vertrag zurück zu treten.
    Berücksichtigt Ligier Microcar Köln Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
    Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist, werden unter Vorbehalt der Geltendmachung, weiter gehende Ansprüche, Zinsen in Höhe von 6% über den jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung der von uns erbrachten Leistung. Ligier Microcar Köln kann die Belieferung auch von Zahlung Zug um Zug (z.B. durch Nachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
    Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns zulässig. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Sämtliche damit verbunden Kosten einschließlich Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
    Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen. Ligier Microcar Köln ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauskasse abhängig zu machen oder die Ware gegen Nachnahme zu liefern. Macht Ligier Microcar Köln hiervon Gebrauch, teilt sie dies dem Käufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Eingang der Bestellung mit. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb einer von Ligier Microcar Köln gesetzten Frist, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Hierauf weist Ligier Microcar Köln bei Forderung der Vorauszahlung nochmals ausdrücklich hin.
    Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist Ligier Microcar Köln berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Ligier Microcar Köln zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

  4. Aufrechnung und Zurückhaltung:
    Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  5. Lieferfrist:
    Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Sind Verzögerungen der Lieferung auf höhere Gewalt, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen.
  6. Gefahrenübergang:
    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald Ligier Microcar Köln die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ (Incoterms 2000), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    Die den Lieferschein/ Übergabenachweis unterschreibende Person gilt Ligier Microcar Köln gegenüber als zur Abnahme des Vertragsgegenstandes und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt. Diese Personen gelten als ermächtigt, das Lieferverzeichnis/ Übergabeprotokoll durch Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. Übergabeprotokolls anzuerkennen.

  7. Eigentumsvorbehalt:
    1. Ligier Microcar Köln behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor .Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Ligier Microcar Köln erfüllt sind.
    2. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen, tritt er hiermit an Ligier Microcar Köln bereits mit Vertragsschluss ab.
    3. Wird die Ware (Ersatzteile) be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von Ligier Microcar Köln gelieferten Ware entspricht.
    4. Übersteigt der Wert sämtlicher für Ligier Microcar Köln bestehenden Sicherheiten, die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird Ligier Microcar Köln auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl von Ligier Microcar Köln freigeben.
    5. Ligier Microcar Köln ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

  8. Gewährleistung:
    1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, Ligier Microcar Köln unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die Paragraphen 377 ff.HGB.
    2. Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl von Ligier Microcar Köln auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl, Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
    Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus den zugesicherten Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Ligier Microcar Köln.
    Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern gesetzlich keine längeren Verjährungsfristen vorgeschrieben sind. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang am Vertragsgegenstand.
    Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Seite oder durch Ergänzung oder Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird oder wenn Zubehör oder Ersatzteile fremder Herkunft verwendet werden oder der Vertragsgegenstand unsachgemäß eingebaut wurde, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung steht.
    Bei Gebrauchtwaren ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Ligier Microcar Köln.

  9.  Haftung:
    Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, haftet Ligier Microcar Köln auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter von Ligier Microcar Köln oder deren Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung.
    Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der unserer gesetzlichen Vertreter von Ligier Microcar Köln oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
    Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  10. Sonstige Ansprüche:
    Sonstige Ansprüche, gleich aus welchem Grund, bleiben ausgeschlossen soweit sie dem Käufer nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

  11. Schlussbestimmungen:
    Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst, ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN Kaufrechtes, sind ausgeschlossen.
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit bei übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine, ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
    Gerichtsstand ist der für den Firmensitz von Ligier Microcar Köln zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Ligier Microcar Köln ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder einer Niederlassung des Käufers zuständig ist.